Betreff
Bebauungsplangebiet „2. Änderung Lüdinghauser Straße"
Ablösung der Erschließungsbeiträge gem. § 127 ff Baugesetzbuch (BauGB)
- Der Haupt- und Finanzausschuss trifft den Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung. Diese getroffene Entscheidung wird dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt. -
Vorlage
VO/1123/2020
Art
Beschlussvorlage