Betreff
Bestimmung der zu wählenden Ausschüsse und Festlegung der zahlenmäßigen Stärke einschl. der sachkundigen Bürger (§ 7 der Hauptsatzung) a) Pflichtausschüsse 6.1 Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss 6.2 Rechnungsprüfungsausschuss 6.3 Wahlprüfungsausschuss b) Freiwillige Ausschüsse (bisherige) 6.4 Bau- und Umweltausschuss 6.5 Ausschuss für Jugend, Senioren, Kultur und Sport 6.6 Schulausschuss
Vorlage
VO/005/2004
Art
Beschlussvorlage