Betreff
Bestimmung der zu wählenden Ausschüsse und Festlegung der zahlenmäßigen Stärke einschl. der sachkundigen Bürger (§ 8 der Hauptsatzung vom 22.08.2008)

a) Pflichtausschüsse
Haupt- und Finanzausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Wahlausschuss

b) Freiwillige Ausschüsse (bisherige)
Bau- und Umweltausschuss
Ausschuss für Jugend, Senioren, Kultur und Sport
Ausschuss für Schule und Kindergärten
Vorlage
VO/0872/2014
Art
Beschlussvorlage